SFMK Verein
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Ziele und Forderungen

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Beitrag von Anne HH Sa Sep 19, 2015 12:29 am

Ziele und Forderungen für SFMKs, Spender und Spenderkinder / Zusammenarbeit mit anderen Interessensgruppen (Arbeitspapier)
Hallo Ihr Lieben,

in einem Thread wurde wieder die Diskussion angestoßen, dass wir in der Öffentlichkeit wirksam werden sollten, um unsere Interessen in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Gesetzgeber zu vertreten:
Gesetzliche Regelung per Petition anregen...

In der Diskussion gab schon viele gute Ideen und Gedanken, die ich zusammengefasst habe:

In der aktuellen Situation ("Rechtsspruch zur Offenlegung von Spendern") ist das Thema sicherlich mit sehr viel Fingerspitzengefühl anzufassen.
Dennoch ist die Zeit langsam reif, da andere Gruppierungen mit der Durchsetzung Ihrer Interesse, unsere Interessen beungünstigen.

Eine Petition zu starten, erfordert eine gründliche Vorbereitung (sprich: Zusammentragen unserer Ziele und Forderungen).

Eine professionelle Beratung kann uns helfen mit "Fingerspitzengefühl" an die Öffentlichkeit zu gehen und dann umso kraftvoller unsere Forderungen durchzusetzen. Es geht nicht darum, dass wir uns rechtfertigen müssen oder dass keiner mehr seine persönliche Geschichten erzählen darf. Es geht darum, dass wir die sensible Öffentlichkeit desensibilisieren.

Folgende Schritte wären logisch:

Schritt 1: Ziele und Forderungen sammeln und definieren
Schritt 2: Gründung eines Vereins / Arbeitsgruppe o.ä.
Schritt 3: Professionelle Beratung (PR / Juristen) suchen, um unsere Forderungen mit "einer" Stimme zu verkünden
Schritt 4: Gruppierungen mit ähnlichen Interessen suchen
Schritt 5: Öffentlichkeitsarbeit angehen (Website, Petition, PR, persönliche Geschichten etc.)

Hier werden wir daher jetzt den ersten Schritt wagen und unsere Ziele und Forderungen sammeln und strukturieren.

Bitte schreibt dafür in kurzen Sätzen Fragen, Ziele und Forderungen auf, die für euch wichtig sind oder diskutiert werden sollten. In der Kürze liegt die Würze!!

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Nachfolgend sind unsere gesammelten Fakten zusammengetragen:

Vereinsgründung:
Eine Vereinsgründung bietet uns die besten Möglichkeiten, um unsere Ziel und Forderungen umszusetzen. Vorteile eines Vereins sind, die Spendenfähigkeit, Steuersparmöglichkeit, finanzielle Förderung, einfache Struktur, keine persönliche Haftung, die langfristige Ausrichtung und das gute Ansehen in der Öffentlichkeit. Nachteil ist die nicht garantierte Anonymität (weder des Vorstands, noch einzelner Mitglieder) durch die Eintragung mit Vor- und Nachname ins Vereinsregister. Dennoch wird nach der Startphase als uneingetragener Verein, bei dem die Mitglieder persönlich haften, eine langfristige Ausrichtung als eingetragener Verein angestrebt, um alle Vorzüge der Vereinsbildung auszuschöpfen. Anonymität ist meist eher für SFMKs wichtig, die noch in der Umsetzungsphase (sprich noch nicht schwanger sind). Eine langfristige Anonymität ist für die meisten SFMKs nicht zwingend erforderlich.

Zweck:
Der Verein ist gemeinnützig. Der Zweck des Vereins ist die Akzeptanz und Unterstützung von Single Frauen mit Kinderwunsch und die Durchsetzung Ihrer Interessen in der Öffentlichkeit. Der Verein setzt sich dabei sowohl für die Gleichstellung von single Frauen mit Kinderwunsch ein, als auch für die Durchsetzung ihrer Interessen vor dem Gesetzgeber und Interessensverbänden (Ärztekammer, Krankenkassen). Der Verein dient auch dem Austausch mit Interessierten und Betroffenen und unterstützt inspesondere Betroffene auf ihrem Weg zur Single Frau mit Kinderwunsch.

Ziele:
1. Gleichstellung aller Frauen bei der aktiven Kinderwunschbehandlung und Adoption
2. Klarstellung des Unterschieds und der Rechte und Pflichten von Spender, Erzeuger und Vater
3. Festlegung von Regelungen für Kinder die mithilfe einer Samenbankspende gezeugt wurden.
4. Zulassen von Embryoadoptionen und Eizellspende
5. Finanzielle Entlastung

Ziel ist nicht, einzelene SFMKs finanziell bei der Kinderwunschbehandlung zu unterstützen.
Ziel ist nicht, uns für die gesetzliche Erlaubnis von Leihmutterschaft (für Single Männer mit Kinderwunsch) einzusetzen.
Ziel ist nicht, die allgemeine Zulassung von Präimplatationsdiagnostik (PID) für alle Frauen mit Kinderwunsch

Forderungen:
zu 1)
1.1 Möglichkeit zur aktiven Kinderwunschbehandlung für alle Frauen in deutschen Kinderwunschkliniken unabhänigig von sozialem Stand (single, verpartnert, verheiratet), sexueller Orientierung und Spenderwahl (Samenbank / private Samenspende)
1.2: Gleichgestellte Kostenübernahme für IVF / ICSI bei medizinisch begründeter Kinderlosigkeit für single, verpartnerten und verheirateten Frauen
1.3: Gleichgestellte Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung von single, verpartnerten und verheirateten Frauen unabhängig von medizinischer Indikation
1.4: Gleiche Chancen und gleiche Behandlung (keine Diskriminierung) von single, verpartnerten und verheirateten Frauen bei Adoptionen

zu 2)
- Keine gesetzliche Gleichstellung von Spendern, Erzeugern und Vätern (siehe Definition Spender / Erzeuger / Vater)
- Keine Unterhalts- und Erbansprüche durch Spenderkind, Samenbank-Spender und behandelndem Arzt
- Kein Sorge- und Kontaktrecht der Samenbank-Spender zu den Spenderkindern
- Klare Abgrenzung der Rechte- und Pflichten zwischen Spender, Erzeuger und Väter:
a) Samenbankspender haben keine Rechte- und Pflichten
b) Private Spender haben die im Vertrag geregelte Rechte- und Pflichten
c) Erzeuger haben erst durch Vaterschaftsanerkennung Rechte- und Pflichten
d) Väter, die in der Geburtsurkunde eingetragen sind, habt alle Rechte- und Pflichten

Definition von Spender / Erzeuger / Vater:
- Spender ist, wer seinen Samen (Samenbank oder private Spende mit Vertrag, der bei Notar / Familiengericht / Jugendamt hinterlegt ist) für eine künstliche Befruchtung (heterologe Insemination, In-vitro-Fertilisation, ICSI) zur Verfügung stellt.
- Erzeuger ist, wer auf natürlichem Weg ein Kind zeugt und dadurch auch nachträglich die Vaterschaft anerkannt werden kann.
- Vater ist, wer in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

zu 3)
3.1 Verankerung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung im Grundgesetz
3.2 Festsetzung einer zentralen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der Spenderdaten für Samenbanken und Kinderwunschkliniken von mindestens 30 Jahren.
3.3 Schaffung einer Datei zur Eintragung von Spendern und Kindern zur Ermöglichung von Kontakten zu Spendern, Spenderkindern und Halbgeschwistern

zu 4)
Legalisierung von Embryoadoption und Eizellspende für Embryonen und Einzellen, die im Rahmen einer IVF kultiviert, aber nicht mehr transferiert werden. Statt diese zu vernichten, soll es Spenderinnen erlaubt sein, ihre überzähligen Embryonen und Eizellen in einer offenen Spende unentgeltlich an Frauen und Paare mit Kinderwunsch zu spenden.

zu 5)
Wer ein Kind alleine ohne die finanzielle Unterstützung des Kindsvaters betreut braucht finanzielle Entlastung:
- Während der Elternzeit in Form eines höheren Elterngeld Satzes
- Mit dem Wiedereinstieg ins Berufsleben und als alleiniger Hauptverdiener durch weniger Steuern (Reform der Lohnsteuerklassen)

Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen / Organisationen:
- Arbeitskreis donogene Insemination (mit einem großen Fragezeichen dahinter)
- Aktion Kinderwunsch e.V. (obwohl die wohl etwas schwanken und auf manchen Seiten manchmal auch die Rechte von alleinstehenden Frauen vertreten und dann auch mal wieder nicht)
- Spenderkinder e.V.
- Wunschkind e.V.
- QueerFamily
- QueerKids
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Vereine/ Communities im Ausland:
- WUKI-KIWU (Österreich)
- Single Mothers by Choice (USA)
- Choice Moms (USA)
- Donor Sibling Registry (USA)

Samenbanken (?)
- ESB
- Cryos
- Netzwerk Embryonenspende (www.netzwerk-embryonenspende.de)

Gründe, warum single Frauen in Deutschland eine freie Kinderwunschbehandlung zugesichert werden muss:

- Nach der Karriere muss auch für Kinder gesorgt werden. Frauen sollen ein Studium abschließen und Karriere machen. Dafür schieben sie Partnerschaft und Kinderwunsch immer weiter auf (was sie rein biologisch im Gegensatz zu Männern gar nicht können). Jede Frau (ob single, verpartnert, verheiratet) sollte unterstützt werden, wenn es durch das fortschreitende Alter schwierig wird den Kinderwunsch trotzdem zu erfüllen.

- Kinderwunsch ist natürlich. Jeden Monat bereitet sich der Zyklus der Frau auf eine mögliche Empfängnis vor. Auch wenn durch Kondom, Pille, Viagra etc. beim Sex meist nicht mehr der Kinderwunsch an erster Stelle steht und der Kinderwunsch von manchen Männer mehr gescheut wird, als das Weihwasser vom Teufel, so ist es ganz natürlich, dass sich Menschen fortpflanzen und damit langfristig unser Bestehen sichern.

- Gesundheitsrisiken. Frauen, die nicht wissen, dass es möglich ist im Ausland oder manchen deutschen Praxen auf Kinderwunsch behandelt zu werden oder die sich dort keine teueren Kinderwunschbehandlungen leisten können, suchen sich alternative Wege, um den Kinderwunsch zu erfüllen, z.B. auch one-night-stands. Damit riskieren sie sich und ihr potentielles Kind mit Geschlechtskrankheiten wie AIDS, Chlamydien etc. anzustecken.

- Zur Emanzipation gehört ein frei bestimmtes Leben. Wenn eine Frau nicht den richtigen Partner zur Gründung einer Familie findet oder keinen Partner möchten, sollte sie die Möglichkeit haben sich den natürlichen Kinderwunsch auch alleine zu erfüllen.

- Plan A hat meist immer noch Priorität. Auch wenn die Möglichkeit geschaffen wird, als single Frau eine freie Kinderwunschbehandlung zu bekommen, werden die wenigsten Frauen sofort diese Möglichkeit aufgreifen, da in den meisten Fällen das traditionelle Familienmodell überwiegt. Somit werden die meisten Frauen so lange es für sie geht nach einem passenden Partner für eine Lebenspartnerschaft suchen, um eine Familie zu gründen. Erst wenn sich dieser Partner nicht finden lässt, werden sie in anbetracht von Fruchtbarkeit und Zeit über alternative Wege nachdenken und sich erst dann vielleicht für ein Spenderkind entscheiden. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass plötzlich alle Frauen als single Frau Mutter werden wollen. (In Dänemark ist ein Spenderkind auch die Alternative zum Kind mit Partner und wird meist erst angegegangen, wenn kein Partner gefunden wurde.)


Gründe, warum die Gesellschaft, davon profitiert, das SFMKs Kinder bekommen:
- Demografischer Wandel verlangt nach mehr Kindern. Um den Generationsvertrag zur Sicherung der Rentenversicherungsbeiträge aufrechtzuerhalten, werden wieder mehr Kinder gebraucht. Viele Singles und auch Paare bleiben Kinderlos. Frauen, die als single Mutter werden möchten, leisten einen wertvollen Beitrag zum Generationsvertrag.


Argumente, mit denen andere Interessengruppen SFMKs und unsere Forderungen ablehnen:
- Eine Frau, die keinen Mann findet, ist schwierig, vielleicht sogar psychisch krank und kein Mann hält es mit ihr aus, deshalb ist sie ungeeignet ein Kind aufzuziehen
- Samenspende ist unnatürlich
- Kinder von Alleinerziehenden kommen häufiger in den Knast
- Kinder werden wie eine Pizza bestellt
- Konsumorientierte Verbrauchermentalität, erinnert an Kinder die unbedingt einen Hundewelpen wollen
- "Hätte ich selber Kinder würde ich darauf hinwirken, dass unsere Kinder keine Freunde werden, weil meine Kinder mit anderen sozialen Werten aufwachsen sollen."
- Der Kinderwunsch einer alleinstehenden Frau ist egoistisch.
- Jede SFMK verursacht einen erheblichen Schaden am traditionellen Familienbild.
- Während die gut ausgebildete single Mutter wahrscheinlich weniger oder gar nicht mehr arbeitet und finanziell unterstützt werden muss, gibt es im Gegenzug nur einen neuen Steuerzahler.
- Alleinerziehende haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Sie gehören eher zur Unterschicht, so dass deren Kinder keine gute Ausbildung bekommen und den Steuerzahlern dann als Langzeitarbeitslose wieder belastetn, statt Steuern
und für die Renten einzuzahlen.
- Es gibt schon genug geschiedene, alleinerziehende Frauen, deren Kinder phsychisch gestört sind und die die Staatskassen belasten, weil die Väter nicht zahlen.
- Kein Gegenargument, aber ein potentielles Risiko. Daher: Kein verkauf von Medikamenten oder sonstiges über das Forum.


Zuletzt von Anne HH am So Nov 01, 2015 12:16 am bearbeitet; insgesamt 5-mal bearbeitet
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Beitrag von Anne HH Sa Sep 19, 2015 12:30 am

Hallo Anne,

vielleicht können wir alle zunächst die Ziele und Forderungen gemeinsam diskutieren? Vielleicht, damit alle mitmachen können, jeweils Forderungen + jeweiliges Ziel pro Woche, und dann abschließen? Also das hieße - diese Woche Ziel und Forderung Nummer 1.
Was meint ihr?
LG Anne (Berlin)
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Beitrag von Anne HH Sa Sep 19, 2015 12:30 am

Also, ich beginne mal mit Ziel Nummer 1:

Ich finde, dass Forderung 1.2 die Forderung 1.3 enthält (die Kostenübernahme für die KiWu Behandlung bedeutet doch Übernahme der Kosten für IVF / ICSI und auch IUI?). Forderung 1.3 könnte deshalb entfallen, oder man stellt die einzelnen Behandlungsmöglichkeiten als Beispiele hinter das Wort Kinderwunschbehandlung, damit klar ist, welche Kostenübernahmen gemeint sind.

Dass Spendersamen bezahlt werden sollen, das wäre mir egal. Es sei denn, dass die auch bei Verheiraten bezahlt werden - dann sollte das natürlich auch bei SFMK gezahlt werden. Also von mir aus kann Punkt 1.4 entfallen, wie das ja bestimmt auch geplant war.

Das Geschriebene den Klammern, dass der nächste Punkt erst gilt, wenn der vorige erreicht ist, das würde ich weglassen.

Ansonsten bin ich mit Ziel und Forderungen 1 einverstanden.

hier die bisherige Form:

1.2 (wenn 1.1 erreicht ist): Gleichgestellte Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung von single, verpartnerten und verheirateten Frauen
1.3. (wenn 1.1 erreicht ist): Gleichgestellte Kostenübernahme für IVF / ICSI bei medizinischen Gründen für single, verpartnerten und verheirateten Frauen

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Beitrag von Anne HH Sa Sep 19, 2015 12:31 am

Hallo Anne,

ich finde deinen Vorschlag gut. So kommen wir Stück für Stück weiter und jeder hat die Möglichkeit sich einzubringen, bevor wir zum nächsten Punkt kommen. Smile

Die Unterscheidung bei den Punkte 1.2 und 1.3 liegt darin, dass bei Punkt 1.2 alle Frau gleichgestellt sind und die gesamte Behandlung bezahlt wird, unabhändig davon ob medizinische Gründe vorliegen oder nicht.
Bei Punkte 1.3 werden nur Behandlungen bezahlt, wo ein medizinischer Grund für die Unfruchtbarkeit vorliegt (z.B. verschlossene Eileiter, PCO etc). Die Kosten würden in diesem Fall also nicht für single Frauen übernommen, die einfach nur "spät" dran sind und keinen Partner haben.
Ich sehe hier also eine Abstufung. Wenn wir 1.2 nicht erreichen, dann aber mindestens 1.3. Denn bei verheirateten Paaren liegen ja ebenfalls medizinische Gründe vor. Es werden nur aus dem Grund die Kosten bei Paaren von der Krankenkasse übernommen, um die Krankheit zu überwinden oder "erträglicher" zu machen. Das dürfen wir nicht vergessen.
Die Reihenfolge der Forderungen könnten wir noch tauschen oder als "Mindestforderung" und "Maximalforderung" unterscheiden.Dann müssten wir aber die Reihenfolge noch ändern:
1.2: Gleichgestellte Kostenübernahme für IVF / ICSI bei medizinisch begründeter Kinderlosigkeit für single, verpartnerten und verheirateten Frauen
1.3: Gleichgestellte Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung von single, verpartnerten und verheirateten Frauen unabhängig von medizinischer Indikation

Die Angabe in Klammern kann auch aus meiner Sicht gerne wegfallen, da wir vermutlich unsere Forderungen sowieso alle auf einem Mal in der Satzung veröffentlichen würden.


Bei den Zielen müssten wir aus meiner Sicht noch einen weiteren Punkt aufnehmen:
"Das Recht auf ein Kind für singles, verpartnerte und verheiratetete Frauen."

Wie läuft das in Dänemark. Dort kann doch jede Single Frau in die Kinderwunschklinik gehen und sich behandeln lassen. Da muss es doch ein Gesetz geben, dass dies Fördert!?
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Beitrag von Anne HH Sa Sep 19, 2015 12:31 am

Hallo Zusammen,

in der Zwischenzeit hatte jede die Möglichkeit, sich nochmal mit der inhaltlichen Formulierung von Ziel 1 und den damit verbundenen Forderungen zu befassen und weiter Verbesserungsvorschläge einzubringen. Da keine weiteren inhaltlichen Anmerkungen kommen, gehe ich davon aus, dass Ziel und Forderungen 1 einstimmig beschlossen sind:

Ziele:
1. Gleichstellung aller Frauen bei der aktiven Kinderwunschbehandlung und Adoption

Forderungen:
zu 1)
1.1 Möglichkeit zur aktiven Kinderwunschbehandlung für alle Frauen in deutschen Kinderwunschkliniken unabhänigig von sozialem Stand (single, verpartnert, verheiratet), sexueller Orientierung und Spenderwahl (Samenbank / private Samenspende)
1.2: Gleichgestellte Kostenübernahme für IVF / ICSI bei medizinisch begründeter Kinderlosigkeit für single, verpartnerten und verheirateten Frauen
1.3: Gleichgestellte Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung von single, verpartnerten und verheirateten Frauen unabhängig von medizinischer Indikation
1.4: Gleiche Chancen und gleiche Behandlung (keine Diskriminierung) von single, verpartnerten und verheirateten Frauen bei Adoptionen

Damit können wir mit Ziel 2 und den entsprechenden Forderungen weitermachen...

Bitte lest euch diese einmal durch und gebt Input, ob und was ihr hier ändern würdet bzw. ob Ziele und Forderungen 2 für euch so ok sind.

Ziele:
2. Klarstellung des Unterschieds und der Rechte und Pflichten von Spender, Erzeuger und Vater

Forderungen:
zu 2)
- Keine gesetzliche Gleichstellung von Spendern und Vätern

Unsere Definition:

   Spender ist, wer seinen Samen für eine künstliche Befruchtung (heterologe Insemination, In-vitro-Fertilisation, ICSI) zur Verfügung stellt.
   Erzeuger ist, wer auf natürlichem Weg ein Kind zeugt und dadurch auch nachträglich die Vaterschaft anerkannt werden kann.
   Vater ist, wer in der Geburtsurkunde eingetragen ist.


alternative Definition und daher noch zu diskutieren(!):

   Spender ist, wer seinen Samen für eine künstliche Befruchtung zur Verfügung stellt (Samenbank oder durch private Spende mit Vertrag, der bei Notar / Familiengericht / Jugendamt hinterlegt ist)
   Vater ist, wer in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

- Schutz vor Unterhalts- und Erbansprüchen für Spenderkind, Samenbank-Spender und behandelndem Arzt
- Kein Sorge- und Kontaktrecht der Samenbank-Spender zu den Spenderkindern
- Private Spender haben die im Vertrag geregelte Rechte- und Pflichten??
- Väter, die in der Geburtsurkunde eingetragen sind, haben alle Rechte- und Pflichten

Bitte gebt bis Ende der kommenden Wochen euren Input zu Ziel und Forderungen 2.
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Beitrag von Anne HH Mi Sep 23, 2015 10:48 pm

Hallo Anne,

deine Punkte aufgenommen.

Die einzelnen Punkte finde ich noch zu zahlreich. Ich habe mal versucht, da etwas mehr Struktur reinzubringen...insgesamt ist es aber immer noch sehr komplex. Hat jemand eine Idee, wie wir das besser zusammenfassen können?

Ziele:
2. Klarstellung des Unterschieds und der Rechte und Pflichten von Spender, Erzeuger und Vater

Forderungen:
zu 2)
- Keine gesetzliche Gleichstellung von Spendern, Erzeugern und Vätern (siehe Definition Spender / Erzeuger / Vater)
- Keine Unterhalts- und Erbansprüche durch Spenderkind, Samenbank-Spender und behandelndem Arzt
- Kein Sorge- und Kontaktrecht der Samenbank-Spender zu den Spenderkindern
- Klare Abgrenzung der Rechte- und Pflichten zwischen Spender, Erzeuger und Väter:
a) Samenbankspender haben keine Rechte- und Pflichten
b) Private Spender haben die im Vertrag geregelte Rechte- und Pflichten
c) Erzeuger haben erst durch Vaterschaftsanerkennung Rechte- und Pflichten
d) Väter, die in der Geburtsurkunde eingetragen sind, habt alle Rechte- und Pflichten

Definition von Spender / Erzeuger / Vater:
- Spender ist, wer seinen Samen (Samenbank oder private Spende mit Vertrag, der bei Notar / Familiengericht / Jugendamt hinterlegt ist) für eine künstliche Befruchtung (heterologe Insemination, In-vitro-Fertilisation, ICSI) zur Verfügung stellt.
- Erzeuger ist, wer auf natürlichem Weg ein Kind zeugt und dadurch auch nachträglich die Vaterschaft anerkannt werden kann.
- Vater ist, wer in der Geburtsurkunde eingetragen ist.
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Beitrag von Anne HH Do Sep 24, 2015 11:59 pm

Ich finde Stichpunkte die einigermaßen ausformuliert sind, geben Struktur und sind verständlich. Auf der Seite von Spenderkonder e.V. wird das ähnlich gehandhabt. Später können und sollten wir die Ziele und Forderungen in Fliesstext ändern, damit wir diese für Publikationen nutzen können.

Hat noch jemand einen Einwand zu Ziel 2? Wenn nicht können wir uns jetzt Ziel 3 widmen.

Viele Grüße
Anne
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Beitrag von Anne HH Mo Sep 28, 2015 11:21 pm

Jasmin_Z schrieb:
ALT 3. Festlegung von gesetzlichen Regelungen für die Zeugung durch Samenspende
NEU 3. Festlegung von Regelungen für Kinder die mithilfe von Spendersamens einer Samenbank gezeugt wurden.

Eigentlich ist dieses Ziel 3 ein Teil von zu Ziel 2, oder?

Jasmin_Z schrieb:
ALT - Verankerung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung:
NEU 3.1 Verankerung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung im Grundgesetz

Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist im Grundgesetzt Art. 2 (1) bereits verankert. Dies wurde in dem BGH Urteil von Anfang 2015 ja nochmal bestätigt.
Unabhängig davon bin ich nicht überzeugt, dass dies ein Ziel von SFMKs ist, für das wir uns aktiv einsetzen sollten. Es ist vielmehr ein Aspekt, den wir grundsätzlich unterstützen. Daher würde ich dieses Punkt nicht bei den Zielen und Forderungen aufnehmen, sondern als grundsetzliches Statement an anderer Stelle aufgreifen.

Jasmin_Z schrieb:
Keine anonymen Samenbank-Spender*
Name des Spenders wird dem Spenderkind auf Wunsch ab dem 16. Geburtstag offengelegt
Spenderkinder erhalten ein Recht auf Kontaktaufnahme zum Spender

*SFMKs nehmen eher offene Spender, wenn Sie sichergehen könnte, dass ihr Kind später wirklich die Möglichkeit zur Kontakt aufnahme hat. Offene Spender, müssen sich im Vertrag verpflichten, das Kind zumindest ein mal persönlich zu treffen. Spender, die dies nicht einhalten, müssen eine Vertragsstrafe zahlen, die über die Samenbank an die Mutter/das Kind ausbezahlt wird.
*SFMKs nehmen eher offene Spender, wenn sie sicher sein können, dass der Spender keine Ansprüche (Kontakt, Unterhalt) stellen kann.
*SFMKs nehmen eher offene Spender, wenn die Kosten für offene Spender nicht so hoch wären.

Ja, das können wir gerne streichen. Hier ging es in der Diskussion darum, wie man "sicherstellen" kann, dass Frauen lieber auf offene als anonyme Spender zurückgreifen. Der zweite und dritte Punkt wurde von einigen SFMKs als Grund genannt, warum sie sich gegen eine offene Spende entschieden hatten.
Zwang bringt uns aber vermutlich nicht viel weiter, sondern wird viele deutsche Männer eher abschrecken zu spenden. Nichtsdestotrotz sind die Spender deutscher Samenbanken / Kliniken ja sowieso schon davon betroffen, da die Spenderkinder ab 16. Jahren bereits die Namen erfahren dürfen und somit keine Anonymität mehr zugesichert wird.
Viele der SMKFs, die in Dänemark oder bei Blöchle behandelt werden, umgehen dies (und damit ja auch das deutsche Grundgesetz) indem sie auf Spender von dänischen oder internationalen Datenbanken zurückgreifen, die ihren anonymen Spendern die zugesagte Anonymität zusichern und von Unterhaltsansprüchen freisprechen.
Hier brauchen wir dann voraussichtlich eine Statement, wie wir zur anonymen Samenspende, (die ja von vielen SFMKs bei ausländischen Samenbanken bestellt werden) stehen.

Jasmin_Z schrieb:
- ALT Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der Spenderdaten für Banken und Kinderwunschkliniken für mindestens X Jahre
NEU 3.2 Festsetzung einer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der Spenderdaten für Samenbanken und Kinderwunschkliniken von mindestens X Jahren.
Den Zusatz werde ich so übernehmen. Hier müssen wir uns noch auf eine Jahreszahl einigen.  ...oder gibt es nicht sogar schon ein entsprechendes Gesetz / eine entsprechende Vorgabe, dass die Aufbewahrungspflicht von 10 auf 30 Jahre angehoben wird/wurde?

Jasmin_Z schrieb:
UNKLAR: Schaffung einer Datei zur Eintragung von Spendern und Kindern zur Ermöglichung von Kontakten zu Spendern, Spenderkindern und Halbgeschwistern
Dieser Satz it mir nicht klar. Wie ist das gemeint. Soll es eine gesetzliche Regelung geben, dass jede Samenbank/Kinderwunschklinik eine Datenbank hat, auf die Kinder und Spender zugreifen können? Oder ist eine übergreifende Datenbank angedacht? Oder wäre das eine Aufgabe des Vereins. Wer erinnert sich noch an die Diskussion?

Ich habe nochmal in dem Thread im Forum gesucht, konnte aber die konkrete Diskussion nicht mehr finden. Es ging hier meines Wissens darum, dass ein zentrales Register geschaffen werden soll. Aktuell sammelt und bewahrt ja jede Samenbank für sich die Daten der Spender und Spenderkinder. Ich finde, dass es nicht schaden kann, so etwas zu Fordern, da wir als SFMK und unsere Kinder davon profitieren würden.

Jasmin_Z schrieb:
Zum Thema offene Spender: In D ist das ja ohnehin schon geregelt. Ich finde, dass wir uns übernehmen, wenn wir uns noch andere Länder vornehmen.
Ja, da gebe ich dir recht. Wir brauche dann nur ein Statement, wie wir da grundsätzlich zu stehen, da unser Weg dadurch ja angreifbar wird.

Jasmin_Z schrieb:
Thema Kontaktpflicht: Das finde ich ziemlich absurd und würde ich aus den Zielen herausnehmen. Kontakt kann nicht erzwungen werden.
Ja, Kontakt kann und sollte man wohl nicht erzwingen. Diese Forderung kam aus der Diskussion, dass manche Spender vielleicht nur offen Spenden, um mehr Geld pro Spende zu bekommen und sich dann später doch nicht mit den Spenderkindern treffen wollen. SFMKs kaufen also teurere offene Spenden und damit die Hoffnung, dass ihr Kind den Spender eines Tages kennenlernen kann. Wenn der Spender dann aber doch keinen einmaligen Kontakt zustimmt, ist das nicht nur ärgerlich für die teuer gekaufte Spende, sondern vor allem auch für das enttäuschte Spenderkind.
Wenn man Kontakt nicht erzwingen kann, müssten die höhere finanzielle Entschädigung von offenen versus anonymen Spenden abgeschafft werden. Dann wäre der Anreiz, jetzt für mehr Geld offen zu spenden und später doch nicht offen für einen Kontakt zu sein, wegfallen. Allerdings glaube ich nicht, dass wir sowas (international) durchsetzen könnten - höchstens für Deutschland und da sind die Spender ja durch das Urteil eh nicht mehr anonym.

Insgesamt bleiben nach den Korrekturen nicht mehr viele Forderungen übrig:

Ziel 3. Festlegung von Regelungen für Kinder die mithilfe einer Samenbankspende gezeugt wurden.

Forderungen zu 3)
3.1 Verankerung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung im Grundgesetz
3.2 Festsetzung einer zentralen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der Spenderdaten für Samenbanken und Kinderwunschkliniken von mindestens 30 Jahren.
3.3 Schaffung einer Datei zur Eintragung von Spendern und Kindern zur Ermöglichung von Kontakten zu Spendern, Spenderkindern und Halbgeschwistern
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Beitrag von Anne HH Fr Okt 02, 2015 9:32 pm

Wenn keiner mehr Einwände oder Verbesserungsvorschläg zu Ziel/Forderungen 3 hat, können wir jetzt bei Ziel/Forderung 4 weitermachen.

4. Zulassen von Embryoadoptionen und Eizellspende

zu 4)
- Embryoadoptionen und Eizellspenden zulassen


Ziel und Forderung sind aktuell deckungsgleich. Es wäre sinnvoll auch hier bei den Forderungen mehr in die Tiefe zu gehen, z.B.

"Legalisierung von Embryoadoption und Eizellspende für Embryonen und Einzellen, die im Rahmen einer IVF kultiviert, aber nicht mehr transferiert werden. Statt diese zu vernichten, soll es Spenderinnen erlaubt sein, ihre überzähligen Embryonen und Eizellen in einer offenen Spenden unentgeltlich an Frauen und Paare mit Kinderwunsch zu spenden."
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Beitrag von Anne HH Sa Okt 10, 2015 12:59 pm

Zu Embryonenspenden und -adoptionen kann ich leider auch nichts verbindliches sagen. Ich würde diese Details bei Sybille (waterkant) anfragen. Vielleicht kann sie da etwas unterstützen.
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Beitrag von Anne HH Mo Okt 19, 2015 12:04 am

Jasmin_Z schrieb:Ich mache dann mal mit Ziel 5 weiter:
zu 5) (tbd)
Das Thema "längere Elternzeit" finde ich schwierig. Alleinerziehende können ja die Partnermonate mit übernehmen. Noch flexibler wird das ganze ja jetzt mit dem Elterngeld Plus. Die wirkliche Entlastung die Alleinerziehende durch eine längere Elternzeit haben, ist mir nicht klar.
In meiner aktuellen Situation fände ich es sehr gut, wenn ich nicht nur die "normale" Elternzeit, sondern eine längere (z.B. 24 Monate) nehmen könnte, in der dann natürlich auch Elterngeld bezahlt wird. Denn Elternzeit ohne "Einkommen" kann sich vermutlich keine alleinerziehende Frau leisten, die nicht von ihrem Ehemann, dem Kindsvater bzw. vom Staat (Unterhaltsvorschuss) unterstützt wird. Allerdings sehe ich diesen "Wunsch" als wenige realistisch an, da ja sonst jede unverheiratete Frau aus taktischen Gründen angeben könnte, alleinerziehend zu sein, um so mehr für die Familie rauszuholen. Die Forderung ist daher meiner Ansicht nach noch nicht ganz "rund".

Jasmin_Z schrieb:[i]Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen / Organisationen:
Ich habe mir noch nicht alle Interessensgruppen angeschaut fände aber eine enge Zusammenarbeit mit Spenderkinder e.V. und dem VAMV sehr sinnvoll. Ob allerdings Spenderkinder e.V. mit uns zusammenarbeiten will, hängt sicherlich sehr von unserer Ausrichtung ab. Wenn wir uns positiv zu anonymer Samenspende oder Embryonenspende positionieren, werden sie mit Sicherheit nicht mit uns zusammenarbeiten.
Da gehe ich voll mit. Eine Entscheidung zu unsere Kooperationspartnern würde ich erst fällen, wenn wir die Ziele und Forderungen finalisiert haben. Denn sicherlich werden die anderen Organisationen mehr über unsere Ziele und Forderungen erfahren wollen, um zu beurteilen, ob sie sich im gleichen Boot sehen.

Ich habe Sibylle übrigens heute zu Ziel und Forderung 4 angeschrieben. Sobald ich von ihr eine Rückmeldung habe, gibts hier ein Update.

Bei der Umfrage damals war Sibylle die einzige SFMK mit Eizellspende, die sich grundsätzlich eine aktive Rolle in dem Verein vorstellen konnte. Auf meine E-mails und Einladungen hatte sie damals leider nicht reagiert. Ich hoffe, dass sie sich jetzt zumindest aufgrund der direkten Anfrage einmal kurz einbringen wird.
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Ziele und Forderungen Empty Re: Ziele und Forderungen

Beitrag von Anne HH Sa Okt 31, 2015 11:53 pm

Hier die Antwort von Sibylle, die ich Mitte Oktober von ihr erhalten habe:

"Hallo Anne,

ich finde den ausformulierten Vorschlag sehr gut. Eine Argumentationshilfe für später wäre z.B. dass manche Frauen/Paare Probleme mit der Vorstellung haben, dass ihre Embryonen ansonsten vernichtet werden müssen. Für diese wäre eine Spende eine gangbare Alternative.

Ich denke an dieser Formulierung ist auch gut, dass hier (noch) nicht von einer aktiven Eizellspende, also einer Spende ohne dass die Spenderin selber eine Fertilitätsbehandlung wünscht, die Rede ist. Ich denke, dass wäre ein Schritt zu viel.

Susanne (Dreamdance) und Birgit sind sicherlich auch nioch kompetente Ansprechpartnerinnen. Und schau doch noch mal in der Mütterliste. Birgit und ich sind glaube ich nicht die einzigen, die schon ein Kind aus einer Eizellspende haben."

Aus meiner Sicht ist eine "Meinungsvertreterin" für Embryo-/Eizellspende ausreichend und Punkt 4 damit so wie er aktuell formuliert ist damit abgeschlossen.
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Ziele und Forderungen Empty Re: Ziele und Forderungen

Beitrag von Anne HH So Nov 01, 2015 12:17 am

Ich habe Punkt 5 jetzt wie folgt überarbeitet:

zu 5)
Wer ein Kind alleine ohne die finanzielle Unterstützung des Kindsvaters betreut braucht finanzielle Entlastung:
- Während der Elternzeit in Form eines höheren Elterngeld Satzes
- Mit dem Wiedereinstieg ins Berufsleben und als alleiniger Hauptverdiener durch weniger Steuern (Reform der Lohnsteuerklassen)
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Ziele und Forderungen Empty Re: Ziele und Forderungen

Beitrag von Anne HH So Nov 01, 2015 12:26 am

Auf der ersten Seite sind jetzt alle Änderungen umgesetzt.

Wenn es keine Einwände mehr zu den Zielen und Forderungen gibt, können wir uns jetzt der Satzung in dem anderen Thread widmen.
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